Ärzte / Ärztinnen
Ärzte / Ärztinnen
Der Gutachter steht immer in einem Spannungsfeld und muss eine neutrale Position einnehmen. (Dr. S. Antonioli, Leitende Ärztin des Medizinische Dienstes Sachsen)
Unserer Ärzte und Ärztinnen erstellen im Auftrag der Krankenkassen Gutachten, mit denen sie eine klare Position beziehen und damit eine leistungsrechtliche Entscheidung der Krankenkassen ermöglichen. Diese gutachterliche Stellungnahme ist fachlich fundiert und nachvollziehbar dokumentiert, steht jedoch oft im Spannungsfeld zwischen Leistungsansprüchen des Einzelnen und der Verantwortung für die Solidargemeinschaft. Diese Spannung müssen die ärztlichen GutachterInnen aushalten. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu einem gerechten Gesundheits- und Sozialsystem.
Die Tätigkeit der ärztlichen GutachterInnen umfasst in der Regel drei Schwerpunkte:
In der sozialmedizinischen Fallberatung beraten die GutachterInnen die Krankenkassen zu fachspezifischen Fragestellungen, z.B. zu Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die umfassende Begutachtung nach Aktenlage oder durch persönliche Inaugenscheinnahme im Beratungszentrum, im häuslichen Umfeld des Versicherten oder in einer stationären Einrichtung.
Zum wachsenden Aufgabenbereich der letzten Jahre gehört die Beurteilung von Krankenhausabrechnungen im Auftrag der Krankenkassen. Hier wird im Nachgang einer Krankenhausbehandlung geprüft, ob die Fälle vom Krankenhaus ordnungsgemäß kodiert wurden und/oder die Krankenhausbehandlung, z.B. hinsichtlich Notwendigkeit oder Dauer korrekt war. Diese Prüfungen werden sowohl nach Aktenlage als auch im Rahmen von Krankenhausbegehungen durchgeführt.
Die ärztlichen GutachterInnen desMedizinische Dienstes Sachsen gehen mit breit aufgestellten Qualifikationen an den Start. Dazu gehören fachärztliche und klinische Erfahrungen, Bereitschaft zum interdisziplinären Arbeiten und ein hohes Maß an Selbständigkeit.
In direkten Fachdiskussionen mit allen Akteuren des Gesundheitswesens positionieren sich die GutachterInnen mit argumentativer Festigkeit und rhetorischem Geschick. Komplexe medizinische Sachverhalte – auch über die fachliche Spezialisierung hinaus – werden schnell erfasst, fachlich bewertet und münden nachfolgend in eine schlüssige, fachlich belastbare und nachvollziehbare Stellungnahme.
Mit dem Wechsel von der kurativen zur begutachtenden Medizin verändert sich die Perspektive auf die Kooperation der Akteure im Gesundheitswesen. Die Tätigkeit als GutachterIn erfordert eine ständige fachliche Weiterentwicklung. Diese unterstützt der Medizinische Dienst Sachsen mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und dem Erwerb der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin. Darüber hinaus bedarf es der kontinuierlichen Eigeninitiative der GutachterInnen, sich im eigenen Fachgebiet und zu sozialmedizinischen Themen weiterzubilden, um mit der rasanten medizinischen Entwicklung mithalten zu können.
Die medizinische Begutachtungstätigkeit beim Medizinische Dienst Sachsen ist ein facettenreiches, verantwortungsvolles und attraktiv vergütetes Tagwerk mit Feierabend: geregelte Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und 30 Tage Urlaub im Jahr ermöglichen ein ausgewogenes Verhältnis von Arbeits- und Lebenszeit.